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VG Berlin, 22.08.2011 - 7 L 134.11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Amt eines Studienrates im Wege einstweiliger Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 03.02.2012 - 7 L 485.11
Keine Einstellung von Referendaren ohne Haushalt
Nach den Angaben des Vertreters des Antragsgegners im Erörterungstermin ist - wie auch in den vorherigen Einstellungskampagnen - entgegen § 11 a Abs. 6 Satz 1 LBiG eine Rangfolge zwischen den Merkmalen Bedarfsfach und Härtefall gebildet worden, indem die Bedarfsfächer vorrangig berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu die rechtskräftigen Beschlüsse der Kammer vom 22. August 2011 - 7 L 134.11 - und vom 22. Januar 2010 - 7 L 222.09).Daher konnte offen bleiben, ob zur Sicherung der Rechte eines Antragstellers im einstweiligen Anordnungsverfahren Ausbildungsplätze vorläufig auch über die Grenze des haushaltsrechtlichen Zulässigen hinaus zugewiesen werden müssten, jedenfalls so lange, bis der Antragsgegner eine erneute, rechtmäßige Auswahlentscheidung getroffen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. August 2011 - 7 L 134.11 - BA S. 5 unten).